seit inkrafttreten der „zivilluftfahrzeug- und luftfahrtgerät-verordnung 2010“ – kurz „zllv 2010“ – regelt nicht mehr der öaec das nachprüfwesen für gleitschirme. der nationale verband führt auch keine musterprüfungen und zulassungen von instandhaltungsbetrieben mehr durch.
stattdessen schreiben nun ausschließlich die hersteller die nachprüfintervalle vor und bestimmen, wer nachprüfungen ihres produktes durchführen darf.
achtung – diese intervalle (zu finden in der betriebsanleitung bzw. am typenschild) können sehr verschieden sein und müssen eingehalten werden.
somit gehört der ausdruck „2-jahres-check“ der vergangenheit an. und die aufschrift „öaec – dhv – zugelassener instandhaltungsbetrieb“ hat den gleichen wert wie ein selbstgeschnitzter kartoffelstempel, weil eben beide verbände weder instandhaltungsbetriebs-zulassungen durchführen noch deren standards überprüfen.
trotzdem habe ich meinen betrieb weit über den damals vorgeschriebenen standards ausgestattet. nur so kann man gründliche und präzise instandhaltungsarbeiten durchführen.